Sozialrecht
Ihre Krankenkasse lehnt die Übernahme beantragter Leistungen ab oder fordert Sie rückwirkend zur erhöhten Beitragszahlung auf?
Sie haben eine Bescheid von Ihrem Rentenversicherer erhalten, mit dem die beantragte Rente oder Reha-Maßnahme abgelehnt wird?
Das Jobcenter fordert Sie auf Leistungen zurückzuzahlen?
Sie halten den vom Versorgungsamt festgestellten Grad der Behinderung (GdB) für zu gering?
Bei diesen und anderen Fragestellungen steht Ihnen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht Eckhard Lüllmann beratend und vertretend in allen Bereichen des Sozialrechts zur Durchsetzung Ihrer Rechte zur Verfügung. Dieser Tätigkeitsbereich der Kanzlei Lüllmann umfasst außerdem:
Sie haben eine Bescheid von Ihrem Rentenversicherer erhalten, mit dem die beantragte Rente oder Reha-Maßnahme abgelehnt wird?
Das Jobcenter fordert Sie auf Leistungen zurückzuzahlen?
Sie halten den vom Versorgungsamt festgestellten Grad der Behinderung (GdB) für zu gering?
Bei diesen und anderen Fragestellungen steht Ihnen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht Eckhard Lüllmann beratend und vertretend in allen Bereichen des Sozialrechts zur Durchsetzung Ihrer Rechte zur Verfügung. Dieser Tätigkeitsbereich der Kanzlei Lüllmann umfasst außerdem:
- Krankenversicherungsrecht (Beiträge, Krankengeld, Versicherungspflicht, Leistungen)
- Rentenversicherungsrecht (Altersrente, Erwerbsminderungsrente)
- Unfallversicherungsrecht (Arbeitsunfall, Verletztengeld, Rente)
- Schwerbehindertenrecht (Anerkennung, Grad der Behinderung GdB, Leistungen)
- Pflegeversicherungsrecht (Einstufung, Pflegegeld)
- Arbeitsförderungsrecht (Arbeitslosengeld I, Sperrzeit)
- Grundsicherung für Arbeitssuchende ( Hartz IV, ALG II)
- Sozialhilferecht (Leistungen nach SGB XII)
- Leistungen der Teilhabe in Form des persönlichen Budgets
- Entschädigungsrecht (Grad der Schädigungsfolgen GdS)
- Opferentschädigungsgesetz (Bundeswehrversorgungsgesetz, Soldatenversorgungsgesetz)
- Vertragsarztrecht (Zulassungsrecht)
- Recht der Betriebsprüfung (Beitragsangelegenheiten und Beitragsnachforderungen)
- Erstattungsansprüche staatlicher Leistungsträger gegen Unterhaltspflichtige,
- Erben und Beschenkte (Elternunterhalt, Sozialhilferegress)
- Erstattungsansprüche und Rückforderungen staatlicher Leistungen
- Befreiung von der Sozialversicherungspflicht
- Statusfeststellung und die Rückerstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge
- Bundesausbildungsförderung (BaföG)
- Kinder- und Jugendhilferecht
- Kindergeld und Kinderzuschlag
- Rehabilitationsrecht
- Unterhaltsvorschuss
- Krankenhausrecht
- Elterngeld
Für weitergehende Fragen stehen wir Ihnen telefonisch oder für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Sie können aber auch per e-Mail mit uns Kontakt aufnehmen. Gern vereinbaren wir einen ersten Termin, in dem wir Ihren Fall ausführlich besprechen und Sie anschließend über die Erfolgsaussichten, Risken und Kosten aufklären. Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, werden wir mit Ihrer Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme klären.