PROZESSKOSTENHILFE

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Prozess- und Verfahrenskostenhilfe

Im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens kann Ihnen Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe gewährt werden.

Die Gewährung von Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe setzt voraus, dass das eigene Einkommen und Vermögen unterhalb bestimmter Grenzen liegtund die Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg hat.

Wer Prozesskostenhilfe beantragt, muss seine wirtschaftliche Situation dem Gericht gegenüber offen legen. Dies hierzu benötigte Formular finden Sie in unserem Downloadbereich. Die Antragstellung erfolgt in der Regel durch unsere Kanzlei, da das Gericht eine Art Vorprüfung der Erfolgsaussichten vornehmen wird und die in Aussicht genommene Klage oder der Antrag bereits vollständig formuliert und begründet werden muss.
Wenn beide Voraussetzungen vom Gericht bejaht werden, erlässt es einen Beschluss, der dem Antragsteller Prozesskostenhilfe mit oder ohne Ratenzahlung gewährt. Dann werden die eigenen Anwaltskosten und die Gerichtskosten von der Staatskasse getragen.

Für Rückfragen bezüglich Kosten, Beratungshilfe und Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe stehen wir Ihnen hierbei gerne zur Verfügung.

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