Ihre Fachanwaltskanzlei für Erbrecht

Ein Porträt des Anwalts Lüllmann mit Brille, der einen dunkelblauen Anzug und eine blau-gold gestreifte Krawatte trägt. Er lächelt und steht vor einer weißen Tür.

Fachanwalt für Erbrecht​

Als Fachanwaltskanzlei liegt der Fokus unserer Tätigkeit im Erbrecht. Sowohl im Rahmen von Nachlassplanung durch Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen oder Verträgen zur vorweggenommen Erbfolge und Schenkungsverträgen als auch im Bereich der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung in Nachlassangelegenheiten sind oft Besonderheiten aus dem Steuer- Familien- und Sozialrecht zu berücksichtigen.

Der Fachanwalt für Erbrecht Eckhard Lüllmann verfügt durch den erfolgreichen Abschluss der theoretischen Voraussetzungen  für die Zuerkennung des Fachanwaltes für Steuerrecht, Familienrecht und Sozialrecht ebenfalls über die notwendigen Kenntnisse in den mitbetroffenen Rechtsgebieten.

Familienrecht​

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Lüllmann ist das Familienrecht, in welchem im Rahmen von Trennung, Scheidung im außergerichtlichen Bereich und im gerichtlichen Verfahren vor dem Familiengericht die Beratung und Vertretung übernommen werden kann.

Auch die Gestaltung von vertraglichen Vereinbarungen für gleichgeschlechtliche Paare einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder von Eheleuten oder die Gestaltung von vertraglichen Vereinbarungen nicht verheirateter Paare gehört zu unseren Kompetenzen. Im familienrechtlichen Bereich kommt es vielfach zu Wechselwirkungen mit unseren erb-, steuer- und sozialrechtlichen Kompetenzen.

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Ein Mann in einem dunkelblauen Anzug und einer gestreiften Krawatte sitzt an einem Tisch und lächelt. Er schaut einen anderen Mann an, der ihm gegenübersitzt und dessen Rücken zur Kamera zeigt. Im Hintergrund ist eine große Weltkarte an der Wand zu sehen.

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Recht

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