- Als moderne und dynamische Anwaltskanzlei beraten und vertreten wir seit 2005 bundesweit erfolgreich Privatpersonen sowie kleine und mittelständische Unternehmen.
- Wir setzen uns konsequent für Sie ein.
- Wir weisen insbesondere auf mögliche Risiken und unnötige Kosten hin.
- Wir bieten effiziente und maßgeschneiderte Lösungen.

- Schwerpunkt Erbrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Als Fachanwaltskanzlei liegt der Fokus unserer Tätigkeit im Erbrecht. Sowohl im Rahmen von Nachlassplanung durch Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen oder Verträgen zur vorweggenommen Erbfolge und Schenkungsverträgen als auch im Bereich der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung in Nachlassangelegenheiten sind oft Besonderheiten aus dem Steuer- Familien- und Sozialrecht zu berücksichtigen.
Der Fachanwalt für Erbrecht Eckhard Lüllmann verfügt durch den erfolgreichen Abschluss der theoretischen Voraussetzungen für die Zuerkennung des Fachanwaltes für Steuerrecht, Familienrecht und Sozialrecht ebenfalls über die notwendigen Kenntnisse in den mitbetroffenen Rechtsgebieten.
- Schwerpunkt Familienrecht
Familienrecht
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Lüllmann ist das Familienrecht, in welchem im Rahmen von Trennung, Scheidung im außergerichtlichen Bereich und im gerichtlichen Verfahren vor dem Familiengericht die Beratung und Vertretung übernommen werden kann.
Auch die Gestaltung von vertraglichen Vereinbarungen für gleichgeschlechtliche Paare einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder von Eheleuten oder die Gestaltung von vertraglichen Vereinbarungen nicht verheirateter Paare gehört zu unseren Kompetenzen. Im familienrechtlichen Bereich kommt es vielfach zu Wechselwirkungen mit unseren erb-, steuer- und sozialrechtlichen Kompetenzen.
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Für weitergehende Fragen stehen wir Ihnen telefonisch oder für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Sie können aber auch per e-Mail mit uns Kontakt aufnehmen. Gern vereinbaren wir einen ersten Termin, in dem wir Ihren Fall ausführlich besprechen und Sie anschließend über die Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten aufklären. Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, werden wir mit Ihrer Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme klären.